Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1995 - 10 A 1601/92 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Februar 1995 - 10 A 1601/92 (https://dejure.org/1995,14900)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,14900) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gesicherte Erschließung; Unbefestigter Weg; Bewältigung der Höhenunterschiede; Gefährdung
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 05.12.1991 - 5 K 1431/90
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1995 - 10 A 1601/92
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2000 - 7 A 4922/99
Wegemäßige Erschließung eines aufgestockten Garagengebäudes mit Nutzräumen; …
vgl.: OVG NW, Beschluss vom 24. Februar 1995 - 10 A 1601/92; Urteil vom 12. September 1988 - 10 A 882/85 - Urteil vom 13. April 1988 - 7 A 2687/86 - Urteil vom 6. Oktober 1987 - 7 A 1860/86 -. - VG Aachen, 27.03.2012 - 3 K 791/10
Anforderungen an die Erschließung für die Rechtmäßigkeit des Umbaus einer Scheune …
vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 24. Februar 1995 - 10 A 1601/92 -, wonach keine gesicherte Erschließung durch einen 3 m breiten, 500 m langen, an den Seiten unbefestigten Weg gegeben ist, der Höhenunterschiede zu bewältigen hat und auf dem der Begegnungsverkehr Gefährdungen ausgesetzt ist. - VG Aachen, 19.10.2004 - 3 K 2163/03
Anforderungen an das Vorliegen eines bauordnungsrechtlichen Anspruchs auf …
Es darf keine verkehrsmäßige Überlastung der vorhandenen Wege eintreten und keine Schädigung des Wege- bzw. Straßenzustandes zu befürchten sein, vgl. Gädke/Temme/Heintz, BauO NRW, 10. Auflage 2003, § 4 Rdnr. 12 unter Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Februar 1976 - IV C 53.74 -, BRS 30 Nr. 40 sowie BVerwG, Beschluss vom 9. März 1990 - 4 B 145.88 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 24. Februar 1995 - 10 A 1601/92 -, wonach keine gesicherte Erschließung durch einen 3 m breiten, 500 m langen an den Seiten unbefestigten Weg gegeben ist.