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   OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1995 - 10 A 1601/92   

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https://dejure.org/1995,14900
OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1995 - 10 A 1601/92 (https://dejure.org/1995,14900)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.02.1995 - 10 A 1601/92 (https://dejure.org/1995,14900)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Februar 1995 - 10 A 1601/92 (https://dejure.org/1995,14900)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gesicherte Erschließung; Unbefestigter Weg; Bewältigung der Höhenunterschiede; Gefährdung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2000 - 7 A 4922/99

    Wegemäßige Erschließung eines aufgestockten Garagengebäudes mit Nutzräumen;

    vgl.: OVG NW, Beschluss vom 24. Februar 1995 - 10 A 1601/92; Urteil vom 12. September 1988 - 10 A 882/85 - Urteil vom 13. April 1988 - 7 A 2687/86 - Urteil vom 6. Oktober 1987 - 7 A 1860/86 -.
  • VG Aachen, 27.03.2012 - 3 K 791/10

    Anforderungen an die Erschließung für die Rechtmäßigkeit des Umbaus einer Scheune

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 24. Februar 1995 - 10 A 1601/92 -, wonach keine gesicherte Erschließung durch einen 3 m breiten, 500 m langen, an den Seiten unbefestigten Weg gegeben ist, der Höhenunterschiede zu bewältigen hat und auf dem der Begegnungsverkehr Gefährdungen ausgesetzt ist.
  • VG Aachen, 19.10.2004 - 3 K 2163/03

    Anforderungen an das Vorliegen eines bauordnungsrechtlichen Anspruchs auf

    Es darf keine verkehrsmäßige Überlastung der vorhandenen Wege eintreten und keine Schädigung des Wege- bzw. Straßenzustandes zu befürchten sein, vgl. Gädke/Temme/Heintz, BauO NRW, 10. Auflage 2003, § 4 Rdnr. 12 unter Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Februar 1976 - IV C 53.74 -, BRS 30 Nr. 40 sowie BVerwG, Beschluss vom 9. März 1990 - 4 B 145.88 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 24. Februar 1995 - 10 A 1601/92 -, wonach keine gesicherte Erschließung durch einen 3 m breiten, 500 m langen an den Seiten unbefestigten Weg gegeben ist.
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